So löschen Sie Ihre SCHUFA-Einträge

Bei nahezu jeder Anfrage zu einem Kredit wird durch die Bank eine Schufa-Abfrage durchgeführt. So überprüft die Bank die Bonität des Antragstellers, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen zu können. Negative Schufa-Einträge können daher zu einer Ablehnung Ihres Kreditantrags führen.

Nicht immer sind die bei der Schufa gespeicherten Daten korrekt. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie Schufa-Einträge löschen lassen können, um so Ihre Bonität wieder zu verbessern. Damit haben Sie bessere Chancen einen Kredit bewilligt zu bekommen.

Diese Daten sind bei der Schufa gespeichert

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz „Schufa“ genannt, versteht sich als Wirtschaftsauskunftei, welche Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern, aber auch Unternehmen speichert. Damit sollen Banken, aber auch andere Unternehmen, vor möglichen Verlusten durch Zahlungsausfälle geschützt werden. Außerdem sollen Kreditnehmer durch dieses Verfahren vor einer Überschuldung bewahrt werden. Die Schufa speichert Daten, die sie von Ihren Vertragspartnern übermittelt bekommt, beispielsweise, wenn ein Sie einen Vertrag abschließen. Dazu gehören unter anderem:

  • Daten zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift etc.)
  • Daten zu Bankkonten
  • Daten zu Kredit- oder Leasingverträgen
  • Daten zu Kreditkarten
  • Daten über Mobilfunkverträge
  • Daten über Einkäufe bei Versandhändlern und Nutzung von Ratenzahlungen
  • Daten über nicht bezahlte Forderungen zu Ihren Verträgen.

Aus den gesammelten Daten errechnet die Schufa Ihren Bonitäts-Score, der Anfragern Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit gibt. Eine reine Kreditanfrage ist dabei schufaneutral.

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Wie kommt es zu einem Schufa-Eintrag?

Entgegen der allgemeinen Annahme muss ein Schufa-Eintrag nicht immer negativ sein. Wenn Sie beispielsweise einen Mobilfunkvertrag abschließen oder einen Ratenkredit aufnehmen, so werden auch diese Daten in den meisten Fällen an die Schufa übermittelt. Solange die Forderungen aus den Vertragsverhältnissen immer ordentlich bezahlt werden, haben diese Einträge keinen negativen Einfluss auf Ihren Bonitäts-Score. Im Gegenteil, wer seine Verträge immer ordnungsgemäß bezahlt, kann eine sehr gute Kreditwürdigkeit nachweisen.

Erst wenn Forderungen aus Vertragsverhältnissen nicht mehr bezahlt werden, aus welchen Gründen auch immer, melden die Vertragspartner diese Zahlungsstörung der Schufa. Es kommt zu einem negativen Schufa-Eintrag. Dieser hat auch negative Auswirkungen auf Ihren Bonitäts-Score und damit auf Ihre Kreditwürdigkeit. Allerdings passieren solche negativen Schufa-Einträge meist frühestens nach einer zweiten Mahnung.

So lange werden die Daten gespeichert

Die gespeicherten Daten werden grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum gespeichert. Die Löschungsfristen sind dabei unterschiedlich und richten sich nach der Art der Daten:

  • Einfache Anfragen werden nur zwölf Monate gespeichert. Bereits nach zehn Tagen werden diese schon nicht mehr weitergegeben.
  • Daten, die nur bestimmte Konten wie Girokonten, Kreditkarten oder Mobilfunkverträge betreffen, werden sofort nach Übermittlung der Kontoauflösung gelöscht.
  • Ist ein Kredit ordnungsgemäß abbezahlt worden, so bleibt diese Information noch drei Jahre nach Tilgung des Kredits gespeichert. Für Sie hat das positive Auswirkungen, da neue Vertragspartner sehen können, dass Sie Ihren Zahlungen nachgekommen sind.
  • Werden Informationen über nicht bezahlte Forderungen an die Schufa übermittelt, so bleiben diese auch nach der Bezahlung für weitere drei Jahre im Datenbestand der Schufa. Allerdings wird vermerkt, dass die bereits Forderung ausgeglichen wurde.
  • Titulierte Forderungen, also wenn zu einer Forderung bereits ein Zwangsvollstreckungsbescheid vorliegt, können länger gespeichert werden, da ein Vollstreckungstitel bis zu dreißig Jahre lang gültig ist.

Eine Besonderheit gilt für kleinere Beträge unter 2.000 Euro. Solange die Forderung noch nicht tituliert ist und Sie die offene Zahlung innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung in der Schufa ausgleichen, werden diese Einträge sofort nach Erledigung gelöscht.

So können Sie Schufa Einträge löschen lassen

Sind die Löschfristen bereits vergangen und Einträge zu Ihrer Person immer noch gespeichert, können Sie die Löschung der Einträge veranlassen. Ebenso ist es Ihr gutes Recht fehlerhafte Einträge und Falschinformationen löschen zu lassen. Um die über sich selbst gespeicherten Informationen einzusehen, haben Sie einmal im Jahr die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft über die Daten zu Ihrer Person zu verlangen. Alternativ können Sie sich im Portal „Meine Schufa“ registrieren und haben so jederzeit Zugriff auf die gespeicherten Daten.

Um fehlerhafte oder veraltete Daten löschen zu lassen, müssen Sie die Schufa direkt kontaktieren und die Löschung beantragen. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

OnlineAls registrierter User mit Login unter „Meine Schufa“
TelefonTelefonisch unter 0611 / 92780 (Mo. bis Fr. 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr)
PostSchufa Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

Nach der Beantragung zur Löschung hält die Schufa Rücksprache mit dem betreffenden Unternehmen, um zu überprüfen, ob die Daten tatsächlich gelöscht werden können. Bei Unstimmigkeiten müssen Sie selbst beweisen, dass die Forderung erledigt ist. Daher sollten Sie entsprechende Nachweise und Bestätigungen über die Abzahlung immer sorgfältig aufbewahren.

Fazit zum Löschen von Schufa-Einträgen

Die Schufa sammelt Daten zum Zahlungsverhalten von Kunden, um Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu bewahren. Für die Speicherung der Daten gelten entsprechende Löschungsfristen. Sind Daten fehlerhaft oder veraltet, können Sie diese löschen lassen. Entsprechende Nachweise für die Begründung Ihres Löschantrags sollten Sie dazu immer bereithalten.

Bildnachweis: @IgorVetushko – 247781060