Worauf ist bei einer Vorfälligkeitsentschädigung zu achten?

Wer einen aufgenommenen Kredit vorzeitig zurückzahlen oder durch einen anderen Kredit ablösen möchte, der muss oft eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Was genau das ist und worauf Sie in diesem Falle achten sollte, das erläutern wir in diesem Beitrag.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Ein Kredit hat in der Regel eine bestimmte Laufzeit, die zu Beginn der Kreditaufnahme festgelegt wird. Anhand dieser Laufzeit und des Kreditbetrags errechnen sich die zu zahlenden Zinsen. Zinsen entsprechen dabei einer „Bezahlung“ der Bank dafür, dass der Kredit an den Verbraucher verliehen wurde. Entsprechend gehören Einnahmen aus Zinsen für gewährte Kredite zum Geschäftsmodell von Banken und machen einen großen Teil der Gesamteinnahmen aus.

Kommt der Kreditnehmer unerwartet zu einem größeren Geldbetrag, beispielsweise durch ein Erbe, oder weil ein neuer Kredit aufgenommen werden soll, so kann er diesen Betrag nutzen, um das alte Darlehen bei der Bank vorzeitig abzulösen. Der Bank entgehen allerdings dadurch die Zinseinnahmen aus der restlichen Laufzeit. Um diese entgangenen Zinsen auszugleichen, wird häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.

Wann kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden?

Eine Vorfälligkeitsentscheidung seitens der Bank kann immer dann erhoben werden, wenn der Kreditnehmer durch eine vorzeitige Bezahlung der Restschuld den Kreditvertrag vorzeitig auflösen möchte. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss auch nicht immer Bestandteil eines Kreditvertrages sein. Es gibt durchaus Anbieter, welche bei einer vorzeitigen Ablösung eines Kredits keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies ist oft bei laufenden Krediten mit Laufzeiten unter drei Jahren der Fall. Vor Abschluss eines Kreditvertrages sollten Sie also unbedingt darauf achten, ob der Anbieter bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens zusätzliche Gebühren erhebt. In unserem Vergleich bieten z. B. folgende Banken eine kostenlose Gesamttilgung an:

  • IKANO Bank
  • SWK Bank
  • Bank of Scotland
  • Sberbank Direct
  • Barclaycard
  • comdirect
  • Santander
  • SKG BANK
  • CreditPlus
  • ABK Bank
  • PSD Bank Nord
  • Consorsbank
  • Deutsche Bank
  • DKB
  • netbank
  • ING

Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung eines Kredites

Grundsätzlich kann der Kreditnehmer jederzeit seinen Kreditvertrag kündigen. Unter Umständen sind entsprechende Kündigungsfristen einzuhalten. Nach dem Gesetz und der Urteilssprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank allerdings nicht verpflichtet der Auflösung eines Darlehens vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zuzustimmen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise dem Verkauf des mit dem Kredit erworbenen Objekts oder einer gewährten Aufstockung des Ratenkredits, ist die Bank zur Auflösung des vorherigen Kreditvertrages verpflichtet. Daher ist bereits bei Abschluss eines Kreditvertrags wichtig, dass Sie darauf achten, ob eine vorzeitige Auflösung oder vorzeitige Tilgung während der Laufzeit möglich ist.

Wird der Auflösung des Kreditvertrages zugestimmt, so darf grundsätzlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn die Laufzeit des Kredits mehr als 10 Jahre betrug. Dann hat der Kreditnehmer das Recht, den Vertrag nach 10 Jahren ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.

Wird der Kreditvertrag vom Kreditgeber gekündigt, so muss der Kreditnehmer zwar die Summe der noch offenen Restschuld begleichen, eine Vorfälligkeitsentschädigung darf jedoch nicht erhoben werden. Gründe für eine Kündigung seitens der Bank können beispielsweise die Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung sein.

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Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, so unterliegt dies strengen Regeln. Die Interessen von Kreditnehmer und Kreditgeber sollen dabei gleichermaßen berücksichtigt werden. Grundsätzlich können für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung teilweise unterschiedliche Berechnungsmethoden herangezogen werden. Für den Kreditnehmer ist allerdings entscheidend, dass bei Verbraucherkrediten eine Vorfälligkeitsentschädigung maximal 1 % der Restschuld betragen darf. Wäre der Kreditvertrag nur noch weniger als ein Jahr gelaufen, so liegt diese Obergrenze sogar bei nur 0,5 % des noch offenen Kreditbetrags. Bei Immobilienkrediten findet diese Regelung jedoch keine Anwendung, weshalb eine vorzeitige Ablösung von Hypothekendarlehen mitunter sehr teuer werden können. Wie bereits erwähnt, können Immobilienkredite immer zum Ablauf der Zinsbindung vollständig getilgt werden. Daher ist es ratsam, eine mögliche Ablösung auch noch einmal zu überdenken.

Warum es sich lohnen kann, einen Kredit vorzeitig aufzulösen

Zwar ist für die vorzeitige Auflösung eines Kredites in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, dennoch kann es sich lohnen, einen Kredit vorzeitig abzulösen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:

  • Der Kredit mit einem hohen Zinssatz abgeschlossen wurde. Fallen die Zinssätze am Markt, so kann mit einem neuen Kredit zu einem geringeren Zinssatz der bisherige Kredit abgelöst werden. So können unter Umständen einige Kosten gespart werden.
  • Man die Kreditsumme erhöhen möchte und in diesem Zuge einen neuen Kreditvertrag mit besseren Konditionen über die Gesamtsumme abschließt.
  • Man durch den Neuabschluss eines Kredites eine niedrigere Monatsrate erzielen kann und somit einen größeren finanziellen Spielraum erhält.

Häufig lassen sich durch eine Umschuldung von alten Krediten eine Menge an Zinskosten einsparen. Kredite, welche vor fünf Jahren abgeschlossen wurden, sollten Sie ganz genau unter die Lupe nehmen. Hier lohnt sich unter Umständen eine vorzeitige Umschuldung.

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So können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Folgende Ausnahmefälle können dazu führen, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden darf:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    Für abgeschlossene Kreditverträge gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so gilt eine besondere Widerrufsfrist von einem Jahr. Häufigste Fehlerquellen in Widerrufsbelehrungen sind beispielsweise:
    • Fehlender Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs
    • Zu allgemeine Haltung der Widerrufsbelehrung ohne Anpassung zum konkreten Vertrag.
    • Eine fehlerhafte oder missverständliche Belehrung über die Frist.

      Wird der Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung aufgehoben, kann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.
  • Kündigung des Darlehens durch die Bank
    Bei einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrages durch die Bank, beispielsweise bei Nichtzahlung der Raten, darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.
  • Der Darlehensvertrag wurde mit variablen Zinsen abgeschlossen
    Neben den klassischen Kreditverträgen, bei denen die Zinsen über die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden, können auch Kreditverträge mit variablen Zinsen abgeschlossen werden. Die Zinsen passen sich während der Laufzeit entsprechend den Gegebenheiten am Markt an. Bei variablen Darlehen beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich drei Monaten. Da die Zinserträge durch ihre Variabilität für die Bank nicht im Vorhinein berechenbar sind, darf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden.
  • Die Kündigung des Kreditvertrages erfolgt einvernehmlich
    Wird der Kredit in beiderseitigem Einverständnis aufgelöst, weil beispielsweise ein neuer Kredit mit einer höheren Kreditsumme abgeschlossen wird, so verzichten die Banken in der Regel auf die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Zusammenfassung zur Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird grundsätzlich immer dann fällig, wenn ein bestehender Kreditvertrag vorzeitig gekündigt oder abgelöst wird. Sie soll den Kreditgeber für die entstehenden Verluste durch entgangene Zinseinnahmen über die restliche Laufzeit entschädigen. Einige Anbieter verzichten auf die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung in solchen Fällen. Im Zuge einer vorzeitigen Auflösung des Kreditvertrages sollte man also immer prüfen, ob sich dies tatsächlich lohnt, wenn die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung mit einkalkuliert werden. Lohnenswert kann es immer dann sein, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung weit unter der Summe der noch zu zahlenden Zinsen liegt. Auch durch die Ablösung eines Kredites mit einem hohen Zinssatz durch einen mit niedrigeren Zinsen kann man trotz Vorfälligkeitsentschädigung eine Menge Geld sparen.

Bildnachweis: @DmitryPoch – 149288784