Welche Rechte haben Verbraucher bei einem Kredit?

Die Kreditfreudigkeit der Deutschen hat in den letzten Jahren scheinbar immer weiter zugenommen. 2018 ist die Zahl der bei der SCHUFA(SCHUFA Kredit Kompass 2019) gemeldeten Ratenkredite auf 18,4 Millionen angewachsen. Das zeigt, dass die Idee hinter der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), zumindest was die Deutschen Verbraucher angeht, ganz gut aufgeht. Sparen ist schon lange nicht mehr lohnend; dann lieber mit kleinen Zinsen Wünsche finanzieren, auf die man früher lange hin gespart hat.

Aufgenommen werden diese Verbraucherdarlehen in der Regel für den Kauf von

  • Autos (mit einem Autokredit)
  • Elektrogeräten (mit einem Konsumentenkredit)
  • Möbeln (mit einem Privatkredit)

Der SCHUFA Kredit Kompass hat auch gleichzeitig aufgezeigt, dass 97,9 % der aufgenommenen Darlehen ordnungsgemäß zurückgeführt wurden. Kredite werden somit in Deutschland nicht leichtsinnig von den Banken vergeben, sondern nur an jene Personen, die in dem meisten Fällen ihren Pflichten nachkommen. Gerade einmal 2,1 % der gemeldeten Kredite konnten nicht bedient werden. Diese Fälle sind dann genau jene SCHUFA Einträge, welche sich negativ auf Ihre Bonität auswirken. Fragen Sie hingegen nur die Konditionen für einen Kredit in unserem Rechner an, so hat dies keine Auswirkung auf Ihren SCHUFA-Score. Lesen Sie hierzu hier mehr…

Doch neben den Pflichten, die ein Kredit mit sich bringt, haben Sie als Kreditnehmer auch eine Menge Rechte. Gerade auf das Thema Verbraucherrechte wird dabei in Deutschland bei der Kreditvergabe großen Wert gelegt. Will man doch versuchen die Überschuldung von Verbrauchern effektiv zu vermeiden.

Wozu dienen eigentlich die Verbraucherrechte bei der Kreditvergabe

Doch neben dem Schutz vor Überschuldung haben die Verbraucherrechte bei der Kreditvergabe noch andere Hintergründe. Die Finanzwelt ist eine Welt der Experten; zahlreiche Fachbegriffe haben die Finanzwelt in den letzten Jahrzehnten zu einem schier undurchdringlichen Dschungel für den Verbraucher werden lassen. Teilweise wird unser Kreditlexikon für Fachbegriffe benötigt, um zu verstehen, was die Banken wollen bzw. meinen.

Dazu kommt das riesige Angebot an unterschiedlichen Banken und Kreditinstituten sowie den Möglichkeiten, private Kredite auf unterschiedlichen Wegen und verschiedenen Finanzierungspartnern aufzunehmen. Dieses riesige Geflecht wirkt auf Laien nicht nur auf den ersten Blick sehr verwirrend; wer sich in dieser Welt nicht auskennt, läuft schnell Gefahr, im Rahmen einer Kreditvergabe am Ende mit sehr schlechten Konditionen dazustehen.

Um den Verbraucher hier zu schützen, wurden die Verbraucherrechte in den letzten Jahren immer weiter ausgedehnt. Letztlich hat die Privatperson, die einen Kredit aufnehmen möchte, ein viel größeres Schutzbedürfnis als große Unternehmen, die mit eigenen Finanzexperten und in aller Regel auch mit ganz anderen Ressourcen im Hintergrund agieren können.

Welche Rechte haben Sie genau bei der Kreditvergabe?

Die Rechte des Kreditnehmers leiten sich teilweise aus den Pflichten der Banken und Kreditinstitute ab, sind aber teilweise auch direkt als Verbraucherrechte deklariert und festgelegt. Gesetzlich geregelt werden diese Dinge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Kreditwesengesetz (KWG). Hier ist unter anderem auch geregelt, dass ein Kreditgeber, bevor er einen Kredit vergeben darf, die Bonität des potenziellen Kreditnehmers zu prüfen hat. Aus diesem Grund werden beispielsweise SCHUFA-Auskünfte abgefragt und es muss eine Selbstauskunft des Kreditnehmers zu Einnahmen und Ausgaben vorgelegt werden (die sogenannte Haushaltsrechnung).

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Rechte, die Sie als Verbraucher haben. Hier haben wir die fünf wichtigsten Punkte einmal für Sie zusammengefasst.

  1. das Recht auf eine umfassende Beratung und schriftliche Erklärung
  2. eine einfache Anfrage darf nichts kosten (Honorarberatungen sind davon ausgenommen)
  3. es dürfen keine versteckten Kosten entstehen
  4. Kredite dürfen immer auf einen Schlag zurückgezahlt werden
  5. es gilt mindestens ein 14-tägiges Widerrufsrecht
@Melpomene – 126090590

1) Das Recht auf eine umfassende Beratung und schriftliche Erklärung

Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass zu einem Kredit auch heute im digitalen Zeitalter noch eine Menge Papierkram gehört? Selbst wenn Sie online einen Onlinekredit aufnehmen möchten, erhalten Sie eine große Menge an Informationen, oftmals gern auch als “das Kleingedruckte” bezeichnet.

Das ist deshalb so wichtig, weil Ihr Kreditgeber Sie über alle wichtigen Dinge rund um Ihren Kredit ausführlich informieren muss. Das beginnt bei konkreten Zinssätzen, geht über das Thema Sicherheiten, bis hin zu Dingen wie der Tatsache, dass die Bank sich eine SCHUFA-Auskunft über Sie einholt.

Auch über Ihre konkreten Rechte, wie beispielsweise die vollständige Rückführung des Kredites in einer Summe und die dabei geltenden Konditionen, Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht usw. muss Ihre Bank Sie informieren. Erfolgt keine umfassende und korrekte Beratung bzw. Information Ihrerseits vor der Kreditvergabe, kann der Kredit auch im Nachhinein noch angefochten werden. In der Vergangenheit konnte zahlreiche Verbraucher von falschen Formularen profitieren und Ihre Kredite auch noch nach Jahren widerrufen. Gerade bei Immobilienkrediten hat sich das für Verbraucher sehr gelohnt. Mit dem sogenannten Widerrufsjoker konnten Baufinanzierungen mit einem höheren Zinssatz auch nach Jahren widerrufen werden und zu aktuell günstigen Konditionen umgeschuldet werden.

2) Eine einfache Anfrage darf nichts kosten

Damit ist nicht nur gemeint, dass die Bank keine Gebühren für die Erstellung eines Kreditangebotes nehmen darf. Die Anfrage nach den Konditionen eines Kredites, darf für Sie nicht zum Nachteil werden. Wenn Sie bei verschiedenen Banken die Konditionen eines Kredites erfragen, wird das jeweils der SCHUFA gemeldet. Bis vor einigen Jahren gab es dafür nur eine Meldemöglichkeit – das Merkzeichen “Anfrage Kredit”.

Stellen Sie aber bei mehreren verschiedenen Banken innerhalb kurzer Zeit verschiedene Kreditanfragen und werden diese alle der SCHUFA gemeldet, führt das zu einer schlechteren Bewertung Ihrer Bonität. Um dies zu vermeiden wurde das Merkzeichen “Konditionsanfrage” eingeführt. Wird eine solche Konditionsanfrage der SCHUFA gemeldet, hat das keinerlei Auswirkungen auf Ihre Bonitätsbewertung.

Leider haben verschiedene Tests und Stichproben in den letzten Jahren immer wieder ergeben, dass nicht alle Banken die Meldung an die SCHUFA korrekt weitergeben. Daher empfehlen Verbraucherschützer, wenn Sie sich ein Angebot von einer Filialbank erstellen lassen möchten, immer darauf hinzuweisen, dass die Anfrage bei der SCHUFA als Konditionsanfrage zu erfolgen hat.

Ist eine falsche Anfrage erfolgt, haben Sie als Verbraucher das Recht, die Eintragung bei der SCHUFA, und selbstverständlich auch in anderen Auskunfteien, ändern zu lassen. Wenn Sie einen Kreditvergleich hier bei uns vornehmen, können Sie sicher sein, dass die korrekte Meldung an die SCHUFA erfolgt.

3) Es dürfen keine versteckten Kosten entstehen

Früher war es normal, dass die Prämien für die Kreditvermittler und die Bankberater auf die Kreditsumme aufgeschlagen wurden. Die dadurch für den Verbraucher entstehenden Kosten wurden nur nebenbei erwähnt und waren für vieler Kreditnehmer nicht wirklich greifbar. Durch die Angabe des Soll- und Effektivzinses kann der Verbraucher nun genau erkennen, welche Kosten noch bei der Kreditaufnahme drauf geschlagen wurden.

Neben der Tatsache, dass der Kreditnehmer für entsprechende Prämien nicht mehr zur Kasse gebeten werden darf, müssen heute alle Kosten, die mit dem Kredit in Verbindung stehen, im effektiven Jahreszins eingearbeitet sein. Dadurch haben Sie einen konkreten Vergleichswert für verschiedene Kreditangebote. Der Nominal- bzw. Sollzins zeigt dabei nur den tatsächlichen Zinswert an. Der Effektivzins hingegen beinhaltet alle anfallenden Kosten.

Die einzige Ausnahme ist eine Restschuldversicherung, die auf eigenen Wunsch abgeschlossen werden kann, sofern es die Bank anbietet. Wird der Abschluss einer Restschuldversicherung hingegen von der Bank gefordert, damit eine Kreditvergabe überhaupt erfolgt, müssen auch die Kosten hierfür im Effektivzins eingerechnet werden. Sollten Sie solch ein Kreditangebot vorliegen haben, können wir als Kreditexperte Ihnen nur davon abraten! Vergleichen Sie die Darlehen in unserem Kredit Rechner und finden Sie eine Bank, welche Ihnen Ihre Finanzierung auch ohne einer zusätzlichen RSV anbietet.

4) Kredite dürfen immer in einer Summe zurückgeführt werden

Natürlich haben Banken ein großes Interesse daran, dass ein Kredit, der einmal aufgenommen wurde, auch bis zum Ende der geplanten Kreditlaufzeit abgezahlt wird. Denn Zinsen fallen nur für die noch nicht getilgten Beträge an. Werden Sondertilgungen oder gar eine Kompletttilgung vorgenommen, fällt der Gewinn der Bank durch die entsprechenden Zinsen auch deutlich geringer aus, als bei Kreditvergabe kalkuliert.

Doch das Recht des Verbrauchers, sich durch eine Einmalzahlung zu entschulden wurde hier vom Gesetzgeber als das höhere Recht gesehen, weshalb festgelegt wurde, dass jeder Kredit zu jeder Zeit zur Gänze zurückgeführt werden darf. Um der Bank hier aber doch zumindest etwas Planungssicherheit zu geben und eine Entschädigung für entgangene Zinszahlungen zu bieten, darf die Bank im Fall einer vorzeitigen Rückführung der Kreditsumme eine Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 1 % der Kreditsumme, die noch offen ist, verlangen.

5) Sie haben min. ein 14-tägiges Widerrufsrecht

Wie bei vielen anderen Verträgen auch, können Sie Ihren Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufklärung über Ihr Widerrufsrecht widerrufen. So soll sichergestellt werden, dass Sie nicht aus dem Bauch heraus eine Entscheidung treffen oder sich im Rahmen eines Gesprächs zu einer Entscheidung haben überreden lassen, die Sie bei genauerer Überlegung gar nicht treffen wollten.

Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass mit dem Widerrufsrecht auch die Pflicht verbunden ist, Kreditsummen, die bereits ausgezahlt wurden, innerhalb von maximal 30 Tagen in voller Höhe zurückzuzahlen. Für den Zeitraum zwischen Auszahlung der Kreditsumme und Geldeingang bei der Bank kann Ihr Kreditgeber Zinsen verlangen.

In unserem Vergleichen finden Sie allerdings auch Banken mit einem erweiterten Widerrufsrecht. So bieten Ihnen auch zahlreiche Banken ein Widerrufsrecht von 30 Tagen an. Sie haben somit einen ganzen Monat Zeit, sich noch einmal die Finanzierung zu überlegen.

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